Urteil: EuGH entscheidet gegen bisherige deutsche Rechtssprechung
Mit einem Urteil vom 10.07.2014 hat der EuGH bestätigt das Räuchermischungen nicht als Arzneimittel bezeichnet werden könne da sie keine heilende Wirkung haben. Das bedeutet das weder Händler noch Kunden sich strafbar machen wenn sie mit legalen Kräutermischungen hantieren.Das komplette Urteil kann auf der juristischen Seite der EU nachgelesen werden. Einfach diesem Link folgen: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140099de.pdf
Einige Artikel aus Massenmedien und Szeneblogs sind unter den folgenden Links erreichbar:
http://raeuchermischungen-blog.de/eugh-hat-entschieden/raeuchermischungen-blog-news
http://www.legal-highs.info/hurra-legal-highs-sind-wirklich-legal/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen